- Nebenbestimmung
- fдополнительное условие договора
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Nebenbestimmung — Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen ( ja, aber ). Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch … Deutsch Wikipedia
Auflagenvorbehalt — Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen ( ja, aber ). Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch … Deutsch Wikipedia
Bedingung (Verwaltungsrecht) — Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen ( ja, aber ). Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch … Deutsch Wikipedia
Befristung (Verwaltungsrecht) — Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen ( ja, aber ). Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch … Deutsch Wikipedia
Widerrufsvorbehalt — Nebenbestimmungen sind Zusätze zu Verwaltungsakten, die keine eigene Regelungsaussage enthalten, sondern lediglich periphere Beschränkungen aussprechen ( ja, aber ). Sofern die Nebenbestimmungen vom Verwaltungsakt abtrennbar sind, können sie auch … Deutsch Wikipedia
Auflage (Verwaltungsrecht) — Die Auflage in der Dogmatik des Verwaltungsrechts ist einerseits eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt und andererseits ein selbstständiger Verwaltungsakt. In beiden Fällen wird vom Verwaltungsaktsadressaten ein Tun, Dulden oder… … Deutsch Wikipedia
Auflösende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… … Deutsch Wikipedia
Aufschiebende Bedingung — Als Bedingung bezeichnet man im Zivilrecht eine Bestimmung, durch die eine bestimmte Rechtsfolge von dem Eintritt eines unsicheren zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird. Im deutschen Zivilrecht ist die Bedingung in § 158 BGB geregelt. Es… … Deutsch Wikipedia
Billiges Ermessen — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessensfehler — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia
Ermessensfehlerlehre — Ermessen ist eine Bezeichnung aus dem Verwaltungsrecht. Ermessen hat eine Behörde dann, wenn ihr, trotz Vorliegen aller tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rechtsnorm, „Spielraum für eine eigene Entscheidung“ verbleibt. Dies kann je nach Fall… … Deutsch Wikipedia